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                        Sonstige Rechtsformen
Als sonstige Rechtsformen lassen sich die Rechtsformen zusammenfassen, die weder Einzelunternehmen noch Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder gemischte Rechtsformen sind. Sie haben z. T. gemeinwirtschaftlichen Charakter. Für diese Rechtsformen ist es typisch, dass das Gewinnstreben nicht im Vordergrund steht.
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